Diskussion:Müller, Vincenz

Aus 57.Infanterie-Division
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Moin Kameraden,

da kam doch leider einer der da durch einen recht dubiosen Rechtsverdeher behauptet das alleinige Nutzungsrecht an dem Foto von Vincenz Müller zu haben!

Laut dem deutschen Urheberrecht:

§ 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.


Ist das eigentlich ohnehin pase, aber ich habe überhaupt keine Lust mich auf Streitigkeiten einzulassen, das ist einfach nur verschwendete Zeit!

Das Bild ist raus und mal sehen ob jemand wieder ein Bild auftreibt.

Grüße aus Nordfriesland