Schmidt, Hans: Unterschied zwischen den Versionen

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Eisernes Kreuz 1. Klasse
 
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Deutsches Kreuz in Gold verliehen am 11.02.1944
 
Deutsches Kreuz in Gold verliehen am 11.02.1944
  

Version vom 1. Februar 2012, 17:48 Uhr

Hans Schmidt (* 21.04.1899 in Bamberg; 27.01.1974 in Ulm)

Dienstgrad

  • Oberstleutnant i.G.
  • ab 01.06.1942 Oberst i.G.
Hans Schmidt
Hans Schmidt
Hans Schmidt

militärische Einheiten

  • Ia der Division

Hinweis

Auf nebenstehenden Fotografien ist Hans Schmidt bereits Oberst i.G. Diese Bilder stammen aus dem Privatbesitz der Tochter des Obersten Hans Schmidt. Wir bedanken uns ganz besonders bei Frau Marianne Schmidt für die zur Veröffentlichung überlassenen Bilder!


Auszug aus dem militärischen Werdegang

Als Oberstleutnant i.G. / Oberst i.G. war Hans Schmidt vom 1. September 1939 - 1. Juli 1942 Ia der 57.ID. Die Beförderung zum Oberst i.G. erfolgte am 01.06.1942.

Vom 15. März 1943 - 10. Juni 1944 war Schmidt 1. Generalstabsoffizier des LIII. Armeekorps. Im Juni 1944 wurde das LIII. Korps bei der sowjetischen Operation Bagration im Kessel von Witebsk vernichtet; damit geriet Oberst i.G. Schmidt in sowjetische Kriegsgefangenschaft.

Von ihm stammt auch das Werk "Die 57. Infanterie-Division im Osten", das eine wertvolle Hilfe für dieses Projekt darstellte.


Auszeichnungen

Eisernes Kreuz 1. Klasse

Deutsches Kreuz in Gold verliehen am 11.02.1944


Gefangenschaft

  • In sowjetischer Kriegsgefangenschaft ab Juni 1944; Rückkehr aus sowjetischer Gefangenschaft -als Spätheimkehrer- im Januar 1956.


Vernehmungsoffiziere der Roten Armee und Mitarbeiter des sowjetischen KGB legten gesteigerten Wert auf die Vernehmung von Generalstabsoffizieren. Nach der damaligen herrschenden Ansicht in der Sowjetunion "musste und konnte man" solche Wehrmachtsoffiziere für alle möglichen Vorfälle des Krieges verantwortlich machen.


Nach der eigentlichen Kriegsgefangenschaft begannen dann 1945 vor sowjetischen Sondergerichten - vor allem gegen kriegsgefangene Offiziere - Gerichtsverfahren, die rechtsstaatlichen Grundsätzen in keiner Weise genügten. Urteile von 20 Jahren und mehr waren an der Tagesordnung. Hätte der damalige Bundeskanzler Adenauer 1955 keine Übereinkunft über die Freilassung der letzten deutschen Kriegsgefangenen mit Bulganin und Chruschtschow erzielt, wären Offiziere wie Oberst Schmidt noch weitere lange Jahre als Kriegsgefangene in der Sowjetunion verblieben!


Nachkriegszeit