Miller, Leo Dr.: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Miller, Leo Dr.''' ( * 05.02.1900 in Binswangen/Schwaben - vermisst 07.07.1944 bei Baronowice)
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Dr. Leo Miller war seit 07.07.1944 nicht mehr bei seiner Einheit. Er galt ursprünglich als vermisst. Neuere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Dr. Leo Miller in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet und dort verstarb. Ein Indiz für diese Annahme ist auch, dass Dr. Miller nicht in der Vermisstenbildliste des DRK für die 57 ID geführt wird.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. März 2015, 16:53 Uhr

Miller, Leo Dr. ( * 05.02.1900 in Binswangen/Schwaben - verstorben 1944/45 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft)

Dienstgrad

Wehrmachtspfarrer (katholischer Divisionspfarrer)

Militärische Einheiten

Wehrmachtspfarrer Stab 57.I.D.

Lebenslauf

Geboren: 05.02.1900 in Binswangen

Priesterweihe: 31.10.1926 in Rom

Studienurlaub in Rom

Promotion zum Dr. theol.

Promotion zum Dr. phil.

16.08.1927 Stadtkaplan in Weilheim

16.08.1928 Stadtkaplan in Augsburg, St. Anton

01.10.1933 hauptamtlicher Vikar an der 3. Kuile’schen Stiftungspriesterstelle in Kaufbeuren

16.12.1935 Standortpfarrer i. N. in Kaufbeuren

Lazarettpfarrer bei der Kriegslazarettabteilung 571

16.03.1940 Divisionspfarrer bei der 57. Infanterie-Division

Vermisst 07.07.1944 bei Baronowice


(Nach Recherche von Erich Craciun)


Dr. Leo Miller war seit 07.07.1944 nicht mehr bei seiner Einheit. Er galt ursprünglich als vermisst. Neuere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Dr. Leo Miller in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet und dort verstarb. Ein Indiz für diese Annahme ist auch, dass Dr. Miller nicht in der Vermisstenbildliste des DRK für die 57 ID geführt wird.

Anmerkung

Geistliche bei der Wehrmacht hatten keinen militärischen Rang im eigentlichen Sinne. Die Besoldung war wie nachstehend aufgeführt geregelt:

Wehrmachtshilfspfarrer, Kriegspfarrer a.K.: wie Hptm. (im 1. Dienstjahr) wie Mjr. (nach 1. Dienstjahr)
Wehrmachtsoberpfarrer - wie Oberstleutnant
Wehrmachtsdekan - wie Oberst
Feldbischof - wie Generalmajor
( H.Dv. 373/41 )